Bayerische Jugendleistungsprüfung
Ab dem vollendeten 14 Lebensjahr (Stichtagsregelung)
Die Prüfung besteht aus verschiedenen Aufgaben, die einzeln oder als Trupp den Schiedsrichtern vorgeführt werden müssen. Die Einzelübungen sind: Anlegen eines Mastwurfs, Befestigen einer Feuerwehrleine an einem Strahlrohr mit Schlauch, Anlegen eines Brustbundes, Auswerfen eines doppelt gerollten C-Schlauchs innerhalb eines seitlich begrenzten Feldes und der Zielwurf mit einer Feuerwehrleine. Darüber hinaus müssen die Feuerwehranwärter zu zweit bzw. zu viert folgende Aufgaben meistern: Kuppeln von zwei Saugschläuchen als Wassertrupp und Schlauchtrupp, Ankuppeln eines C-Strahlrohrs an einem C-Schlauch, Zielspritzen mit der Kübelspritze, Erkennen und Zuordnen von Gerätschaften und das Zusammenkuppeln einer 90m langen C-Leitung. Als dritter Teil muss in einer Theoretischen Prüfung ein Fragebogen beantwortet werden.
Auf KBM Bereichsebene vor Ort, bitte mit diesen Absprechen
- Jugendschutzausrüstung
- Ab 14 Jahren
- Dienstbuch
Keine Vorgabe
Die Jugendleistungsprüfung ist die Leistungsprüfung der Jugendfeuerwehr Bayern und wurde 1983 durch das Bayerische Innenministerium eingeführt. Die Leistungsprüfung dient zum Nachweis der Grundkenntnisse der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz”, der Gerätekunde und der Unfallverhütungsvorschriften.